Die Wartung wird in regelmäßigen Abständen von ca. 12 Monaten einmal jährlich durchgeführt und beinhaltet folgende Leistungen:
Wartung lt. DGUV 308-002 durch einen Sachkundigen für Hebebühnen
- Überprüfung der Hebebühnen lt. DGUV Grundsatz
- 308-002 auf Leckölstellen sowie Undichtheiten der Hydraulikzylinder. Schlauchverbindungen werden gegebenenfalls nachgezogen.
- Kontrolle des Hydraulik-Öls im Behälter mit eventuellem Nachfüllen. Die Nachfüllmengen werden separat berechnet.
- Überprüfung aller Lagerstellen auf Gangbarkeit und Verschleiß sowie deren Sicherungselemente und Abschmieren dieser mit Spezialfett. Das benötigte Reinigungs- sowie Schmiermaterial ist im Wartungspreis enthalten.
- Überprüfung aller Einzelaggregate, wie Motoren, Bedienungselemente, Elektroleitungen, Steuerventile und Hydraulikzylindern, durch Sichtkontrolle und Funktionsprobe.
- Die Hebebühne wird auf Beschädigungen der tragenden Konstruktion geprüft inklusive aller tragenden Verschraubungen (Sichtprüfung).
- Überprüfung des vorgeschriebenen Betriebsdruckes bei vollausgefahrenen Hydraulikzylindern, insofern ein Manometer oder ein Prüfpunkt vorhanden ist.
- Erstellung eines Wartungsberichtes der Anlage, der dem Auftraggeber als Anlage der Rechnung beigefügt wird.
Alle anderen Arbeiten unterliegen nicht der Wartung und müssen gesondert beauftragt werden.