WARTUNG

Die Wartung wird in regelmäßigen Abständen von ca. 12 Monaten einmal jährlich durchgeführt und beinhaltet folgende Leistungen:

 

Wartung lt. DGUV 308-002 durch einen Sachkundigen für Hebebühnen

 

  1. Überprüfung der Hebebühnen lt. DGUV Grundsatz
  2. 308-002 auf Leckölstellen sowie Undichtheiten der Hydraulikzylinder. Schlauchverbindungen werden gegebenenfalls nachgezogen.
  3. Kontrolle des Hydraulik-Öls im Behälter mit eventuellem Nachfüllen. Die Nachfüllmengen werden separat berechnet.
  4. Überprüfung aller Lagerstellen auf Gangbarkeit und Verschleiß sowie deren Sicherungselemente und Abschmieren dieser mit Spezialfett. Das benötigte Reinigungs- sowie Schmiermaterial ist im Wartungspreis enthalten.
  5. Überprüfung aller Einzelaggregate, wie Motoren, Bedienungselemente, Elektroleitungen, Steuerventile und Hydraulikzylindern, durch Sichtkontrolle und Funktionsprobe.
  6. Die Hebebühne wird auf Beschädigungen der tragenden Konstruktion geprüft inklusive aller tragenden Verschraubungen (Sichtprüfung).
  7. Überprüfung des vorgeschriebenen Betriebsdruckes bei vollausgefahrenen Hydraulikzylindern, insofern ein Manometer oder ein Prüfpunkt vorhanden ist.
  8. Erstellung eines Wartungsberichtes der Anlage, der dem Auftraggeber als Anlage der Rechnung beigefügt wird.

 

Alle anderen Arbeiten unterliegen nicht der Wartung und müssen gesondert beauftragt werden.

 

 

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

 

KONTAKT

 

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