Die Wartung wird in regelmäßigen Abständen von ca. 12 Monaten einmal jährlich durchgeführt und beinhaltet folgende Leistungen:
Wartung lt. DGUV 308-002 durch einen Sachkundigen für Hebebühnen
Alle anderen Arbeiten unterliegen nicht der Wartung und müssen gesondert beauftragt werden.